Jahreshauptversammlung am 16.03.2022

Achtung Terminänderung!

Veranstaltungsort: Sportgaststätte 1.FC Schwand, Nürnberger Str. 46, 90596 Schwanstetten

 

Folgende Neuwahlen stehen an:

  • Vorstand
  • Kassier
  • Kassenprüfer
  • Schriftführer
  • Delegierte, die in der im April stattfindenden Delegiertenversammlung des DCN über eine Neufassung der Satzung des DCN und der Sektionen abstimmen sollen. 

Liebe Mitglieder, wir bitten Sie, an diesem Termin teilzunehmen und die Zukunft des Vereins mitzugestalten!

 

Zu diesem Thema das Vorwort der DCN Vorsitzenden Dr. Sabine Duschner im nächsten Grünen Blatt:  
 

Haftungsfrage im Verein

Aufgrund aktueller Strömungen in unserem DCN habe ich mich von Rechtsanwalt Dr. Sigurd Schacht, selbst Mitglied im DCN, über die Haftungsfrage aufklären lassen.

Bei der Überprüfung der Satzung und der Sektionsordnung kam er zu dem Ergebnis, dass die in einem Verein ehrenamtlich tätigen Organmitglieder nicht mit Ihrem Privatvermögen haften.

Laut Gesetz BGB § 31 a „haften Organmitglieder dem Verein für die Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“

Die Haftungsbegrenzung gilt gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern.

Dies bedeutet, dass nur im Falle der groben Fahrlässigkeit, irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden können. Der Nachweis ist zu erbringen.

Im § 31bBGB wird geregelt, dass Vereinsmitglieder dem Verein für einen Schaden, den sie bei Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften.

Diese grobe Fahrlässigkeit muss nachgewiesen werden.

Herr Dr. Schacht beurteilt unsere Haftungslage wie folgt: Nachdem die Bestimmungen innerhalb der Satzung wirken, kann ich Ihnen nicht empfehlen Veränderungen in der Satzung vorzunehmen.

Auf der Delegiertenversammlung werden wir über einen Antrag zur Änderung der Satzung abstimmen, ob Sektionen in eigenständige Vereine umgewandelt werden sollen.

Dies bedeutet eine Satzungsänderung und muss mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Eine Zergliederung des DCN in einzelne Vereine bedeutet zunächst eine Schwächung unseres DCN gegenüber den übergeordneten Vereinen wie z.B VDH , JGHV und so weiter.

Die Mitgliederverwaltung wird dann wahrscheinlich von den einzelnen Vereinen selbst erledigt werden müssen.

Die DCN Mitteilungen (Grüne Blatt) werden aus Kostengründen nicht mehr erscheinen können.

Insgesamt werden wir bei Beschluss der Zergliederung unseres DCN unsere Rolle als Landesverband und die Möglichkeit des Handelns stark eingrenzen.

Den Landesverband "DCN" wird es wie seit seiner Gründung 1901 in der Form dann nicht mehr geben.

Ob das letztendlich gewollt und im Sinne der Sektionen ist, entscheiden die Delegierten!

 

Dr. Sabine Duschner